3.4.2. Im Jahr 2018 deklarierte der Beklagte ein Einkommen von netto Fr. 246'715.00 (Steuererklärung 2018, Klagebeilage 13). Unbestritten ist, dass die Klägerin auch nach der Trennung bis Ende Februar 2020 bei der C. GmbH angestellt war und ein Einkommen von monatlich Fr. 5'381.90 erzielte, ohne dass es sich bei diesem Einkommen aber um ein Entgelt für erbrachte Arbeitsleistungen gehandelt hat (vgl. auch act. 151, wo die Klägerin ausführte, "der Gesuchsgegner liess über seine Firma einen Lohn für die Gesuchstellerin generieren, welcher er sich auf sein persönliches Konto der UBS AG […] auszahlen liess").