3.2. Die Klägerin macht in der Berufung nach wie vor ein Einkommen des Beklagten von Fr. 15'000.00 geltend. Zusammengefasst bringt sie vor, der Beklagte habe sein ihm ausbezahltes Einkommen willkürlich reduziert; er halte seinen Lebensstandard durch indirekte und direkte Zahlungen aus dem Geschäft. Der Beklagte hält dem in der Berufungsantwort zusammengefasst entgegen, dass sich die wirtschaftliche Situation drastisch geändert habe, sein effektives Einkommen in den Lohnausweisen ausgewiesen sei und er nie mehr das frühere Einkommen generieren könne.