5. Es wird die Gütertrennung per 10. Februar 2020 angeordnet. 6. Die Entscheidgebühr von Fr. 3'200.– wird den Parteien je zur Hälfte mit Fr. 1'600.– auferlegt. Die Parteien haben der Gerichtskasse Rheinfelden je Fr. 1'600.– zu überweisen. 7. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen den ihr am 8. Dezember 2021 zugestellten begründeten Entscheid erhob die Klägerin am 20. Dezember 2021 fristgerecht Berufung und stellte folgende Anträge: