9. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchsgegners." 2.5. Mit Verfügung vom 18. Mai 2020 wurde der mit Verfügung vom 30. März 2020 angeordnete Unterhaltsbeitrag superprovisorisch auf Fr. 1'567.00 festgesetzt. 2.6. In der Duplik vom 20. Juli 2020 hielt der Beklagte an seinen in der Klageantwort gestellten Rechtsbegehren fest.