6. Der Gesuchsgegner sei zu verpflichten, Auszüge all seiner Konten seit 1. Januar 2016 inklusive Details offen zu legen. Weiter ist der Gesuchsgegner verpflichtet, die Auszüge der von ihm genutzten Kreditkarten in der Zeit ab 1. Januar 2016 offen zu legen. 7. Die C. GmbH, [...],R., sei richterlich anzuweisen, jeweils am 25. des Monats den Betrag von CHF 2'500.00 auf das Konto bei der UBS AG in T., IBAN [...], lautend auf die Gesuchstellerin unter Androhung der Doppelzahlung im Unterlassungsfall zu bezahlen. 8. Soweit der Gesuchgsgegner anderes verlangt, seien seine Begehren abzuweisen.