Sie besitze immer noch keine namhaften Vermögenswerte und der Kläger zahle immer noch keine Alimente. Ihr zivilprozessualer Zwangsbedarf (inkl. Kinder) betrage Fr. 7'663.40 (Grundbeträge inkl. Zuschläge Fr. 3'750.00, Wohnkosten Fr. 2'430.00, Krankenkassenprämien nach Abzug IPV Fr. 481.60, Gesundheitskosten Fr. 208.50, Arbeitsweg Fr. 258.30; TNW-Abos Kinder Fr. 135.00, Steuern Fr. 400.00). Es resultiere ein monatliches Manko von Fr. 263.40. Sie sei nicht in der Lage, die Gerichts- und Anwaltskosten zu bezahlen. Hinzukomme, dass parallel noch ein Berufungsverfahren laufe (Beschwerde, S. 13 ff.).