Vorliegend kommt dazu, dass die Vermögensverhältnisse der Parteien völlig undurchsichtig sind. Aus den Akten ergibt sich zum einen, dass die Parteien die vormals eheliche Liegenschaft per Ende August 2020 verkauft haben, wobei beide Parteien - ohne allerdings entsprechende Belege ins Recht zu legen - behaupten, dass vom Verkaufserlös unter dem Strich nichts verblieben sei. So habe das Betreibungsamt "alles reingezogen", was der Notar übriggehabt habe; es seien "Schulden" der Parteien getilgt worden.