II./4.2 oben). Vom im Lohnausweis 2020 (Klageantwortbeilage 10) dokumentierten Nettolohn von Fr. 80'721.00 (inkl. Zulagen) - die mit Eingabe vom 3. Januar 2022 als Sammelbeilage 21 eingereichten Lohnabrechnungen der Monate Januar bis Dezember 2021 stellen im Beschwerdeverfahren unbeachtliche Noven i.S.v. Art.