Zurecht habe die Vorinstanz "für den Zeitpunkt des Gesuchseinreichung" Gesundheitskosten von Fr. 80.00 berücksichtigt. Es sei auch die laufende Steuerlast zu berücksichtigen, die sich gemäss Vorinstanz auf mindestens Fr. 400.00 belaufe. Schliesslich müsse sie noch die Jahresrechnung des Beistands der Kinder von total Fr. 425.00 (Fr. 35.40 im Monat) bezahlen. Die Grundbeträge beliefen sich auf Fr. 1'200.00 (Beklagte 1) und Fr. 1'800.00 (Kinder), der 25 %-Zuschlag auf Fr. 750.00. Insgesamt resultiere ein zivilprozessualer Zwangsbedarf von Fr. 7'359.55 bis Ende August 2020 resp. Fr. 7'682.55 ab September