Kinderzulagen) von gerundet Fr. 7'790.00 ergibt. Ab Januar 2021 ergibt sich gestützt auf die eingereichten Lohnabrechnungen für die Monate Januar bis Dezember 2021 (Sammelbeilage 27 zur Eingabe der Beklagten 1 vom 28. Januar 2022) ein monatliches Durchschnittseinkommen von netto gerundet Fr. 6'970.00 (Fr. 6'683.40 + Fr. 11'228.90 + Fr. 6'721.66 +4x Fr. 6'721.31 + 4x Fr. 6'776.31 + Fr. 13'205.46; abzgl. 31x Fr. 220.00, 5x Fr. 275.00 [Kinder- und Ausbildungszulagen]; / 12). Von diesen Beträgen ist aufgrund der bei Kinderbelangen geltenden Erforschungsmaxime für den Zeitraum Mai 2020 bis Dezember 2021 auszugehen. Ab Januar 2022 ist der Aktualisierung aufgrund des schwankenden Einkom-