"1. Dispositivziffer 4. des [angefochtenen] Entscheids […] sei aufzuheben. 2. Der Beschwerdeführerin sei für das erstinstanzliche Verfahren […] die […] unentgeltliche Rechtspflege […] zu gewähren. 3. Das Verfahren sei zur Festsetzung des Honorars an die Vorinstanz zurückzuweisen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (inkl. MwSt.) zulasten der Vorinstanz, eventualiter des Kantons Aargau. 5. Der Beschwerdeführerin sei für das vorliegende Verfahren die […] unentgeltliche Rechtspflege […] zu gewähren."