"1. 1.1. In Abänderung von Ziff. 5 des Entscheiddispositivs vom 22. September 2017 im Verfahren SF.2017.15 vor dem Präsidium des Familiengerichts Rheinfelden wird erkannt: Der Gesuchsgegner (heute Gesuchsteller) wird verpflichtet, der Gesuchstellerin (heute Gesuchsgegnerin 1) an den Unterhalt der Kinder D. […], E. […] und F. […] monatlich […] folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - ab 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 je CHF 429.00 - ab 1. Juli 2020 je CHF 335.00, jeweils zuzüglich allfällig ausgerichteter Kinder- bzw. Ausbildungszulagen.