2.4. Mit Klageantwort vom 22. Mai 2020 beantragte die Beklagte 1 u.a. die kostenfällige Klageabweisung und die Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. -4- 2.5. Am 3. September 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Rheinfelden die Verhandlung mit Parteibefragung statt. In Replik und Duplik hielten die Parteien im Wesentlichen an ihren vorstehenden Begehren fest. 2.6. Mit Entscheid vom 30. November 2021 erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Familiengerichts: