3. 3.1. Es sei festzustellen, dass die Gesuchgegnerin 1 für […] März bis Dezember 2019 […] CHF 20'800.00 von der Gesuchsgegnerin 2 zu Lasten des Gesuchstellers erhalten hat und die Gesuchsgegnerin 1 sei demgemäss zu verpflichten, […] mindestens CHF 9'400.00 an die Gesuchsgegnerin 2 zu Gunsten des Gesuchstellers zurückzuerstatten.