zu bezahlen, jeweils zuzüglich allfällig ausgerichteter Kinder- bzw. Ausbildungszulagen.' 2. Der Unterhaltsbeitrag an die drei Kinder sei sofort und ohne Anhörung der Gesuchsgegnerinnen auf den Betrag von je CHF 320.00 pro Kind zuzüglich allfällig ausgerichteter Kinder- bzw. Ausbildungszulagen zu reduzieren. -3-