Beklagte 2 C._____, […] Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Abänderung Eheschutz (Präliminar) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Eheschutzentscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 22. September 2017 (SF.2017.15) war der Kläger verpflichtet worden, für die unter die Obhut der Beklagten 1 gestellten drei Kinder monatlich vorschüssig "einen Kinderunterhaltsbeitrag" von je Fr. 760.00 für D. (tt.mm.jjjj) und E. (tt.mm.jjjj) und Fr. 560.00 für F. (tt.mm.jjjj) zu bezahlen (Disp.-Ziff. 5). Diese Beträge beruhten auf folgenden vergleichsweise festgesetzten Eckwerten: