Aus der eingereichten Schuldner-Information des Betreibungsamts R. ergibt sich einzig, dass in der Betreibung Nr. [...] der C. AG ein Ergebnis von Fr. 5'522.60 erzielt werden konnte. In welchem Zeitraum und in welchen Raten diese Zahlungen erfolgten, geht daraus nicht hervor und ebensowenig liegt ein Nachweis dafür vor, dass für die Forderung von D. über Fr. 56'863.00, welche offenbar eine Mietzinsforderung für die Zeit der behördlich angeordneten Betriebsschliessung im Frühjahr 2020 ("Lockdown") betrifft, wie in der Beschwerde (S. 9) behauptet eine Abzahlungsvereinbarung getroffen worden ist. Unter diesen Umständen muss der Beklagten auf Dauer die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit