Alsdann behauptet die Beklagte zwar, ihre sich aus dem Betreibungsregister ergebende Schuld in Höhe von gesamthaft Fr. 98'958.37 regelmässig abzuzahlen, einen Nachweis dafür reicht sie jedoch nicht ein. Aus der eingereichten Schuldner-Information des Betreibungsamts R. ergibt sich einzig, dass in der Betreibung Nr. [...] der C. AG ein Ergebnis von Fr. 5'522.60 erzielt werden konnte.