3. 3.1. Mit fristgerechter Beschwerde vom 16. Dezember 2021 (Postaufgabe) gegen den ihnen am 9. Dezember 2021 in begründeter Form zugestellten Entscheid begehren die Kläger Folgendes: " Wir beantragen die Abänderung des Entscheids und verlangen zusätzlich zu den bereits erteilten Rechtsöffnungen der Steuerjahre 1995 und 1997, die Rechtsöffnungen des Steuerjahrs 1996 / Verlustschein Nr. […] Fr. 20'638.45 und des Steuerjahrs 1998 / Verlustschein Nr. […] Fr. 22'465.75. Die Gerichtskosten sind vollumfänglich durch den Gesuchsgegner zu übernehmen."