Gegenstand Rechtsöffnung in der Betreibung Nr. … des Regionalen Betreibungsamtes Schöftland (Zahlungsbefehl vom 18. Juni 2021) -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Mit Zahlungsbefehl Nr. … des Regionalen Betreibungsamtes Schöftland vom 18. Juni 2021 betrieben die Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 21'890.45, von Fr. 20'638.45, von Fr. 22'875.05 und von Fr. 22'465.75 sowie die Zahlungsbefehlskosten von Fr. 103.30. Als Forderungsurkunde bzw. Grund der Forderung wurde angegeben: