2. Das Verfahren gilt als geschlossen, sofern nicht innert 10 Tagen nach der Publikation ein Gläubiger die Durchführung des Konkurses verlangt und für die Kosten eine Sicherheit von CHF 6'000.00 (Nachforderungsrecht vorbehalten) leistet. 3. Die Entscheidgebühr von CHF 200.00 wird der Konkursmasse auferlegt." 3. Die A. GmbH erhob gegen diesen ihr am 6. Dezember 2021 zugestellten Entscheid mit Eingabe vom 14. Dezember 2021 (Postaufgabe: -3- 16. Dezember 2021) Beschwerde und beantragte eine Verlängerung des Liquidationsverfahrens. Das Obergericht zieht in Erwägung: