1.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg gab dem geschäftsführenden Gesellschafter der A. GmbH anlässlich der Konkursverhandlung vom 18. August 2021 auf dessen Antrag hin Frist, sich bis zum 19. August 2021, 11.00 Uhr, über die Bezahlung der Konkursforderung von Fr. 23'588.10 (inkl. Zinsen und Kosten) oder den Rückzug des Konkursbegehrens durch die B. auszuweisen, ansonsten der Konkurs per 18. August 2021, 11.44 Uhr, eröffnet würde. 1.3. Der geschäftsführende Gesellschafter der A. GmbH reagierte innert Frist nicht, weshalb die Präsidentin des Bezirksgerichts Lenzburg mit Entscheid vom 18. August 2021 den Konkurs über die A. GmbH eröffnete.