Die Prämienrechnungen der obligatorischen Unfallversicherung werden Verfügungen gleichgestellt (GÄCHTER/GERBER in: Basler Kommentar, Unfallversicherungsgesetz, Basel 2019, N. 39 zu Art. 99 UVG). Gegen Verfügungen im Bereich der obligatorischen Umfallversicherung ist nach Art. 52 ATSG Einsprache zu erheben und gegen einen allfälligen Einspracheentscheid ist -5-