2.3. Mit Entscheid vom 13. Dezember 2021 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Präsidium des Zivilgerichts: " 1. In teilweiser Gutheissung wird der Gesuchstellerin in der Betreibung Nr. 2211493 des Betreibungsamtes C. (Zahlungsbefehl vom 17. Mai 2021) für den Betrag von CHF 2'399.50 nebst Zins in der Höhe von CHF 34.80 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 1.2. Im Übrigen wird das Rechtsöffnungsbegehren abgewiesen.