Auch auf die Schreiben vom 10. November 2021 und 6. Dezember 2021 an das Gerichtspräsidium Muri, in denen um Verfahrensfortführung ersucht worden sei, sei keinerlei Reaktion erfolgt (Beschwerde S. 4 f.). Seit Abschluss des doppelten Rechtsschriftenwechsels seien drei Monate vergangen, ohne dass das Gerichtspräsidium Muri irgendeine erkennbare verfahrensfortführende Handlung vorgenommen habe. Da in casu Antrag auf vorsorgliche Massnahmen gestellt worden sei, die Rechtsschriften und Beweisbeilagen überschaubar seien und der Sachverhalt nicht als ausserordentlich komplex zu beurteilen sei, gehe dies nicht an (Beschwerde S. 6).