1.5. Mit Eingabe vom 10. November 2021 ersuchten die Beschwerdeführerinnen das Bezirksgericht Muri um Fortführung des Verfahrens, d.h. um Zustellung der Duplik und Ansetzung einer Verhandlung mit Parteibefragung. -3- 1.6. Mit Eingabe vom 6. Dezember 2021 verwiesen die Beschwerdeführerinnen auf ihre Eingabe vom 10. November 2021 und ersuchten erneut um Verfahrensfortführung. 2. 2.1. Mit Beschwerde vom 16. Dezember 2021 stellten die Beschwerdeführerinnen beim Obergericht die folgenden Rechtsbegehren: " 1. Es sei festzustellen, dass das Gerichtspräsidium Muri das Verfahren SZ.2021.28 ungesetzlich verzögert.