" 1.1. Dem Gesuchsgegner 1 sei gerichtlich zu untersagen, Verfügungen über auf ihn und/oder F., geb. am tt.mm.jjjj, gest. am tt.mm.jjjj, von S., whft. gew. in T., lautende Vermögenswerte (Kontoguthaben) bei der I., bei der J., und bei der K., welche monatlich total CHF 6'000.00 übersteigen, vorzunehmen. 1.2. Das Verbot gemäss Ziff. I/1.1 gegenüber dem Gesuchsgegner 1 sei unter Androhung der Straffolgen gemäss Art. 292 StGB zu erlassen. 1.3. Die Massnahmen gemäss Ziff. I/1.1 + 1.2 seien vorsorglich zu erlassen.