4. Das Gesuch des Beklagten um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Es wird ihm Dr. iur. André Kalbermatter, Rechtsanwalt, Bülach, als unentgeltlicher Rechtsvertreter bestellt. 5. Der Klägerin wird die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt. Es wird ihr lic. iur. Petra Oehmke Schiess, Rechtsanwältin, Affoltern am Albis, als unentgeltliche Rechtsvertreterin eingesetzt, soweit ihr Gesuch (bezüglich Gerichtskosten) nicht gegenstandslos geworden ist. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)