§ 3 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AnwT]; sehr beschränkte Thematik [Frage der Unterdeckung in einer Unterhaltsphase]; Verhandlungsabzug 20 % [§ 6 Abs. 1 und 2 AnwT]; Rechtsmittelabzug 25 % [§ 8 AnwT]; Auslagen pauschal Fr. 30.00 [§ 13 AnwT]; Mehrwertsteuer 7.7 %) zu bezahlen.