nach Abzug seines Unterhaltsbeitrages [Fr. 175.00] und des falsch berechneten Überschusses der Klägerin [Fr. 75.00] verbleibe ein Manko von Fr. 205.00). "Richtig gerechnet" betrage der Überschuss der Klägerin in Phase 4 aber Fr. 385.00 (Fr. 135.00 Überschuss Phase 3 + Fr. 250.00 tiefere Wohnkosten Phase 4), mit welchem C. Manko (Fr. 205.00) gedeckt sei. -5-