Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend Eheschutz -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 10. Juli 2020 ersuchte die Klägerin das Gerichtspräsidium Muri um die Regelung des Getrenntlebens. Sie beantragte u.a., der Beklagte sei zu verpflichten, ihr ab 1. Februar 2020 für die unter ihre Obhut zu stellende Tochter C. (geb. tt.mm.jjjj) einen "angemessenen monatlichen Unterhaltsbeitrag" zzgl. Kinderzulagen zu bezahlen. 1.2. Die Klageantwort des Beklagten datiert vom 20. Juli 2020. 1.3. Am 15. Oktober 2020 fand vor dem Gerichtspräsidium Muri die Verhandlung statt.