4.2. 4.2.1. Im Regelfall bedeutet Stillschweigen zu einer Offerte deren Ablehnung. Erfolgt die Ablehnung des Antrages nicht binnen angemessener Frist, gilt gemäss Art. 6 OR ein Vertrag ausnahmsweise als abgeschlossen, sofern "wegen der besonderen Natur des Geschäftes oder nach den Umständen eine ausdrückliche Annahme nicht zu erwarten" war. Dem Vertrauensprinzip folgend sind die nach objektivierenden Umständen zu deutenden, äusseren Umstände massgebend. Im Prozess liegt die Behauptungs- bzw. Beweislast für das Vorliegen der die Anwendung der Ausnahmeregel von Art.