Der Kläger hält daran fest, dass eine stillschweigende "Aufhebungsvereinbarung" bestehe. Nach seinem Brief vom 6. September 2019 habe die Beklagte nie gegen die Einstellung der Unterhaltszahlungen opponiert. Sie habe eingeräumt, seinen Ausführungen anfangs geglaubt zu haben; damit hätten sie sich "gleich verstanden". Wenn die Beklagte sich über die Rechtslage geirrt hätte, hätte sie ihm dies - er sei invalid und die Beklagte würden darum "Sorgfaltspflichten ihm gegenüber" treffen - mitteilen müssen. Den Schlaganfall habe die Beklagte erst am 27. Dezember 2020 erlitten. Wegen der "Desinformation" müsste er rund Fr. 20'000.00 Unterhalt nachzahlen.