2.4. Am 18. Oktober 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Zurzach die Verhandlung statt. Die Beklagte hielt in ihrer Duplik an der Abweisung der (ergänzten) Klagebegehren fest. Im Anschluss wurden die Parteien befragt. Mit gleichentags gefälltem Entscheid wies das Bezirksgericht Zurzach, Präsidium des Familiengerichts, das Abänderungsbegehren des Klägers (Disp.-Ziff. 1) und sein Gesuch um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege (Disp.-Ziff. 2) ab.