Fr. 7'543.00 - Aus Eheschutz noch ausstehende Unterhaltsbeiträge (1. März 2010 bis 30. November 2017) (Pos. 4) Fr. 46'957.70 - Abzüglich Anteil des Beklagten am Verkaufserlös des Hauses (Fr. 2'080.00) nach Verrechnung mit offenen Zahnarztkosten der Tochter (Fr. 1'502.25) - Fr. 577.75 - Abzüglich Forderung des Beklagten für zuviel bezahlten Unterhalt (Dezember 2017 bis Dezember 2018) - Fr. 1'105.00 Total Fr. 61'376.95 Die vorinstanzlichen Ausführungen zur entsprechenden Sichtweise des Beklagten (E. 3.2) lassen sich wie folgt zusammenfassen: