" Forderung gem. Schreiben vom 21.12.2017 (güterrechtliche Ausgleichszahlung, offener Unterhalt bis November 2017), Parteientschädigung, Anteil Kosten Zahnarzt C.)" 1.2. Der Beklagte erhob gegen diesen ihm am 16. Juni 2020 zugestellten Zahlungsbefehl gleichentags Rechtsvorschlag. 2. 2.1. Die Klägerin stellte mit Klage vom 21. April 2021 beim Bezirksgericht Lenzburg folgende Anträge: