1. Mit Zahlungsbefehl Nr. […] des Regionalen Betreibungsamtes B. vom 21. September 2021 betrieben die Kläger den Beklagten für den Betrag von Fr. 2'333.20 nebst 5.1% Zins seit 21. September 2021 (Angabe des Forderungsgrundes: "Kantons-, Gemeindesteuern"; "Ausstand und Gebühren 2019"; "Ordentliche Steuern"), den Betrag von Fr. 176.30 ("Verzugszins bis 20.09.2021"), den Betrag von Fr. 70.00 ("Gebühren bisher"), den Betrag von Fr. 100.00 ("Gebühren neu") und Zahlungsbefehlskosten von Fr. 73.30. Der Beklagte erhob Rechtsvorschlag.