- In einer Phase von zwei Monaten, erstmals ab 15. Dezember 2021, in Begleitung der jeweiligen Psychologin der Tochter oder der Familienberatung, an einem Wochentag jede zweite Woche für mindestens drei Stunden, - ab 15. Februar 2022 jedes zweite Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr, zuzüglich einem Ferienrecht von mindestens zwei Wochen. -5-