1.3. Am 13. April 2021 fand vor dem Gerichtspräsidium Rheinfelden die Verhandlung statt. Die Klägerin beantragte für den Fall der Zuweisung der Obhut an den Beklagten sinngemäss, dass a) sie keinen Kinderunterhalt bezahlen müsse und b) die Parteien gegenseitig nicht zu Ehegattenunterhalt verpflichtet werden. Die Parteien schlossen einen "Teilvergleich". 1.4. Am 16. Juni 2021 wurden D. und C. gerichtlich angehört. 1.5. Mit Entscheid vom 14. Juli 2021 erkannte das Bezirksgericht Rheinfelden, Präsidium des Familiengerichts, u.a.: " 3. […] C. […], D. […] und E. […] werden […] unter die Obhut des Vaters gestellt. 4. -3-