Im Übrigen ist durch die von der Beklagten eingereichten Unterlagen belegt, dass sie im bisherigen Jahresverlauf (bis Ende September 2021) regelmässige Umsätze erzielte und ausweislich der eingereichten Geschäftszahlen wohl mit einem positiven Betriebsergebnis wird rechnen können. Zudem hat sie offensichtlich Investoren, die an sie glauben und unterstützend eingreifen, hat doch D. am 23. November 2021 den Verzicht auf eine Darlehensforderung gegenüber der Beklagten in Höhe von Fr. 18'041.60 erklärt (Beschwerdebeilage 20) und der Beklagten darüber hinaus für den Fall, dass der vorliegenden Beschwerde die aufschiebende Wirkung erteilt werde, ein Zahlungsversprechen über