3. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen." 3. 3.1. Gegen den ihm am 19. November 2021 zugestellten begründeten Entscheid erhob der Beklagte am 25. November 2021 fristgerecht Beschwerde und beantragte, dieser sei "per sofort aufzuheben". 3.2. Eine Beschwerdeantwort wurde von der Klägerin nicht eingeholt. Das Obergericht zieht in Erwägung: