2. 2.1. Mit Rechtsöffnungsgesuch vom 30. September 2021 beantragte die Klägerin beim Bezirksgericht Baden die definitive Rechtsöffnung in der genannten Betreibung für den Betrag von Fr. 99'000.00 sowie für Fr. 103.30 Zahlungsbefehlskosten, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Gesuchsantwort vom 25. Oktober 2021 begehrte der Beklagte die Abweisung des Gesuchs, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin. 2.3. Zur Eingabe des Beklagten nahm die Klägerin mit Eingabe vom 2. November 2021 Stellung. 2.4. Am 15. November 2021 fällte der Präsident des Bezirksgerichts Baden den folgenden Entscheid: