Die Nichtigkeit eines vorinstanzlichen Entscheids ist jederzeit und von sämtlichen Instanzen von Amtes wegen zu beachten. Sie kann auch im Rechtsmittelverfahren festgestellt werden (BGE 4A_20/2020 E. 5.1). Ob die neu von der Beklagten vorgebrachten Tatsachen und Beweismittel in -6-