" 1. Der Gesuchstellerin wird in der Betreibung Nr. […] des Betreibungsamtes Meisterschwanden (Zahlungsbefehl vom 27. Juli 2021) für den Betrag von CHF 125'000.00 provisorische Rechtsöffnung erteilt. 2. Die Entscheidgebühr von CHF 1'000.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt und mit dem Kostenvorschuss der Gesuchstellerin verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin der Gesuchstellerin den Betrag von CHF 1'000.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen." -3-