Im Anschluss an die Vorträge wurde der Kläger der Parteibefragung unterstellt. Auf eine Befragung der Beklagten wurde verzichtet, nachdem weder das Gericht noch die Parteien Fragen an die Beklagte hatten. Schliesslich hielten die Parteien ihre Schlussvorträge. 2.6. Mit Entscheid vom 1. November 2021 erkannte das Gerichtspräsidium Brugg: " 1. Die S-Bank (vormals T-Bank), […], wird angewiesen, die Zugriffsberechtigung der Gesuchsgegnerin auf folgende Konten zu sperren: - Privatkonto […]. Haus Q., IBAN […] - Privatkonto […] D / Q., IBAN […] - Privatkonto […], IBAN […]