2.4. Mit Eingabe vom 5. Juli 2021 reichte der Kläger weitere Unterlagen ein, nachdem er mit Verfügung vom 25. Juni 2021 hierzu aufgefordert worden war. 2.5. Anlässlich der Hauptverhandlung vom 23. September 2021 erhielten die Parteien Gelegenheit zur Erstattung eines zweiten Vortrags (Replik bzw. Duplik), wobei beide Parteien an ihren Rechtsbegehren festhielten. Der Kläger wies zudem auf die zufolge Fusion der T-Bank mit der S-Bank geänderten IBAN-Nummern der in den Rechtsbegehren genannten Konten hin.