Gegenstand Summarisches Verfahren betreffend vorsorgliche Massnahmen -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Die Parteien sind verheiratet, leben aber seit dem 1. März 2016 getrennt. Sie sind gemeinsam Eigentümer von vier Liegenschaften (Einfamilienhaus mit separater Einliegerwohnung in Q.; Mietliegenschaft X-Strasse in Q.; Liegenschaft D in Q.; Ferienwohnung in R.).