" 1. Dem Gesuchsteller wird in der Betreibung Nr. 1 des Betreibungs-amtes G. (Zahlungsbefehl vom 7. Oktober 2020) für den Betrag von Fr. 8'142.10 provisorische Rechtsöffnung erteilt. -3- 2. Die Entscheidgebühr von Fr. 300.00 wird der Gesuchsgegnerin auferlegt. Sie wird mit dem Vorschuss des Gesuchstellers von Fr. 300.00 verrechnet, so dass die Gesuchsgegnerin dem Gesuchsteller Fr. 300.00 direkt zu ersetzen hat. 3. Die Gesuchsgegnerin wird verpflichtet, dem Gesuchsteller eine Parteientschädigung von Fr. 20.00 zu bezahlen."