2.2. Mit Eingabe vom 4. November 2020 (persönlich überbracht) nahm die Beklagte zum Rechtsöffnungsbegehren Stellung und beantragte die Abweisung des Rechtsöffnungsbegehrens. 2.3. Mit Eingabe vom 7. Dezember 2020 hielt der Kläger an seinen Anträgen fest. 2.4. Mit Eingabe vom 15. Dezember 2020 (persönlich überbracht) hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest. 2.5. Mit Eingaben vom 23. März 2021 (Beklagte) und vom 24. März 2021 (Kläger) reichten die Parteien zusätzliche Unterlagen beim Bezirksgericht Brugg ein. 2.6. Das Bezirksgericht Brugg, Präsidium des Zivilgerichts, erkannte mit Entscheid vom 18. Mai 2021: