3. 3.1. Am 18. November 2021 erhob der Beklagte gegen den Entscheid des Präsidiums des Bezirksgerichts Lenzburg vom 4. November 2021 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: " 1. Es sei der angefochtene Entscheid vom 04. November 2021 des Bezirksgerichts Lenzburg aufzuheben[.] 2. Es sei die Nichtigkeit des angefochtenen Entscheids vom 04. November 2021 des Bezirksgerichts Lenzburg festzustellen. 3. Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.